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private Nutzung des Diensthandys

Diensthandy privat nutzen: Was gilt arbeitsrechtlich?

Wer sein Diensthandy privat nutzen möchte, sollte dies mit dem Arbeitgeber schriftlich vereinbaren, um Probleme zu vermeiden.

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Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.