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Flug verpasst wegen Sicherheitskontrolle: Das sind Ihre Rechte

Sie haben Ihren Flug verpasst, weil vor der Sicherheitskontrolle eine lange Schlange war – was tun? Als Fluggast sind Sie in einem solchen Fall nicht ohne Rechte. Alle entstandenen Schäden können Sie vom Bund ersetzt verlangen. Dazu zählen zum Beispiel Mehrkosten für Verpflegung oder eine Umbuchung. Droht, dass Sie Ihren Flug verpassen wegen der Sicherheitskontrolle, sollten Sie die Schlange dokumentieren und das Personal bitten, Sie vorzulassen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Wer seinen Flug verpasst wegen der Sicherheitskontrolle, hat Anspruch auf den Ersatz entstandener Schäden.
  • Anspruchsgegner ist der Bund. Er ist für die Sicherheitskontrollen an Flughäfen zuständig.
  • Ersatzfähig sind unter anderem Mehrkosten für Verpflegung oder notwendige Umbuchungen am Urlaubsort.

Wer ist verantwortlich?

Verpasst man den Flug verpasst wegen der Sicherheitskontrolle, ist nicht der Flughafen oder die Fluglinie verantwortlich, sondern der Bund. Das Bundesinnenministerium, genauer die Bundespolizei, hat nach dem Luftsicherheitsgesetz die Zuständigkeit für die Sicherheitskontrollen an deutschen Flughäfen. Der Bund hat allerdings einen großen Teil der Kontrolltätigkeit an private Firmen übertragen. Haben diese Personalmangel, kommt es zu langen Warteschlangen. Ansprüche im Zusammenhang mit verpassten Flügen wegen zu langer Wartezeiten müssen Sie gegenüber dem Staat geltend machen. In einigen Fällen müssen derartige Ansprüche gegenüber dem Flughafenbetreiber geltend gemacht werden.

Wann trifft Fluggäste ein Eigenverschulden?

Wenn man bereits zu spät zum Flughafen kommt und es aus diesem Grund nicht durch die Schlange schafft, ist man selbst Schuld. Gerichte haben unterschiedlich bewertet, wie früh vor dem Abflug ein Fluggast am Flughafen sein muss. Wenn Sie vier Stunden vorher kommen und trotzdem noch Ihren Flieger verpassen, trifft Sie kein Verschulden, wenn Sie wegen der Sicherheitskontrolle Ihren Flug verpassen. Dass Sie rechtzeitig am Flughafen waren, können Sie belegen, in dem Sie bei Ankunft ein Foto von der Abflugtafel machen, auf dem das Datum und die Uhrzeit zu sehen ist.

Zeichnet sich ab, dass Sie Ihren Flug verpassen, sollten Sie unverzüglich das Flughafenpersonal informieren und bitten, vorgelassen zu werden. Im besten Fall tun Sie dies vor mehreren Zeugen. Unterlassen Sie dies, kann Ihnen dies später als Mitverschulden ausgelegt werden und Ihren Schadensersatzanspruch schmälern.

Was steht mir als Fluggast zu?

Ihnen steht Ersatz aller Schäden zu, die Ihnen aus der Verspätung entstanden sind. Wenn Sie zum Beispiel Ihren Flug wegen der Sicherheitskontrolle verpassen, auf den nächsten warten müssen und dadurch Mehrausgaben für Verpflegung oder eine Übernachtung haben, können Sie diesen Schaden ersetzt verlangen. Auch Mehrkosten, die zum Beispiel entstehen, weil Sie auf einen teureren Flug umbuchen müssen, können geltend gemacht werden. Unter bestimmten Umständen, etwa wenn am Folgetag die Warteschlange auch noch so lang ist, dass Sie trotz rechtzeitiger Anfahrt Ihren Flug verpassen, haben Sie das Recht, nach Setzen einer angemessenen Frist vom Vertrag zurückzutreten. Im Fall eines wirksamen Rücktritts Fall muss die Airline Ihnen den gesamten Flugpreis zurückzahlen.

Die sogenannten EU-Fluggastrechte mit festgelegten Entschädigungsbeträgen kommen nur zur Anwendung, wenn ein Flug wegen eines Verschuldens der Airline verspätet abhebt oder ganz annulliert wird oder wenn man einen Flug verpasst wegen einer zu langen Schlange beim Check-in bei der Airline.

Was kann ich tun um meine Rechte durchzusetzen?

Sie sollten alle Dokumente im Zusammenhang mit Ihrer Buchung, also Buchungsbestätigung, E-Mails der Airline, Bordkarte, etc. aufbewahren. Zudem sollten Sie mit Fotos dokumentieren, dass das Boarding wegen einer zu langen Warteschlange bei der Sicherheitskontrolle nicht möglich war. Sie sollten sich notieren, wie lange Sie gewartet haben und wieviel Personal und wieviele Wartende es vor Ort gab. Außerdem sollten Sie alle Belege aufbewahren, die mögliche Mehrkosten dokumentieren. Wenn Sie also zusätzliche Ausgaben für Lebensmittel, eine Hotelumbuchung, das Flughafenparkhaus etc. hatten, sollten Sie die entsprechenden Kaufbelege aufheben. Falls Sie Ansprüche gegen den Bund geltend machen, wird teilweise empfohlen, sich noch vor Ort an die örtliche Bundespolizeiinspektion zu wenden und seine Ansprüche geltend zu machen.

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Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.