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Online-Überweisung zurückholen – so geht es!

STAND 10.03.2023 | LESEZEIT 3 MIN

Ein Fehler bei einer Überweisung ist schnell passiert. Doch was dann? Wenn Sie zeitnah handeln, haben Sie recht gute Chancen, die Überweisung noch zu stoppen. Ist die Buchung bereits erfolgt, gestaltet es sich etwas schwieriger, beim Online-Banking Geld zurückzubekommen. Unmöglich ist es jedoch keinesfalls. In diesem Beitrag können Sie nachlesen, wie Sie bei einer fehlerhaften Überweisung am besten handeln.

Das Wichtigste in Kürze

  • Wenn Sie eine Überweisung zurückholen möchten, ist schnelles Handeln gefragt.
  • Ist die Buchung noch nicht erfolgt, kann Ihre Bank die Überweisung stoppen.
  • Nach erfolgter Buchung muss Ihre Bank die Empfängerbank kontaktieren und diese muss den Kontoinhaber bitten, das Geld an Sie zurückzuüberweisen.
  • In der Regel haben Sie dem falschen Empfänger gegenüber einen Herausgabeanspruch, der in Ausnahmefällen allerdings entfällt.
  • Wenn Sie beim Online-Banking Geld zurückholen möchten, ist ein KLUGO Partner-Anwalt und Rechtsexperte der richtige Ansprechpartner für Sie.

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Wie kann ich eine Online-Überweisung zurückholen?

Stellt man fest, dass man eine Fehlüberweisung getätigt hat, ist die Aufregung erst einmal groß – ähnlich, als sei das Bankkonto gehackt worden. Doch keine Sorge: Wenn Sie wie folgt vorgehen, haben Sie gute Chancen, Ihr Geld zurückzubekommen:

  1. Schnell handeln: Wenn Sie eine Überweisung versehentlich getätigt oder einen Fehler gemacht haben, ist es wichtig, so schnell wie möglich zu handeln. Je länger Sie warten, desto schwieriger kann es sein, beim Online-Banking Geld zurückzubekommen.
  2. Kontaktieren Sie Ihre Bank: Wenn Sie eine Überweisung zurückholen möchten, sollten Sie zuerst Ihre Bank kontaktieren. Die meisten Banken haben eine Hotline, die Sie anrufen können, um Hilfe zu erhalten. Geben Sie die Details der Überweisung an, einschließlich des Betrags, der Empfängerbank und der Empfängerdaten.
  3. Füllen Sie ein Formular aus: Die meisten Banken haben ein Formular, das Sie ausfüllen müssen, um eine Überweisung zurückzurufen. Füllen Sie das Formular vollständig aus und senden Sie es an Ihre Bank. Das Formular kann auch online verfügbar sein.
  4. Warten Sie auf die Rückmeldung der Bank: Nachdem Sie das Formular ausgefüllt haben, wird die Bank die Überweisung prüfen und gegebenenfalls versuchen, die Überweisung zurückzurufen.
  5. Überprüfen Sie regelmäßig Ihr Konto: Überprüfen Sie regelmäßig Ihr Bankkonto, um sicherzustellen, dass die Überweisung erfolgreich zurückgeholt wurde. Wenn das Geld bereits beim Empfänger angekommen ist, wird es schwieriger, das Geld zurückzubekommen. Denn Ihre Bank kann dann keine Rücküberweisung veranlassen und muss die Empfängerbank kontaktieren. Der Kontoinhaber wird dann darum gebeten, das Geld zurückzuüberweisen.

Darf der Fehlempfänger das Geld behalten?

Der Fehlempfänger einer Überweisung darf das Geld üblicherweise nicht behalten, weil dieser sich nicht ohne Rechtsgrund bereichern darf. Wenn Sie also eine falsche Überweisung getätigt haben, haben Sie gemäß § 812 BGB einen Herausgabeanspruch gegenüber dem fremden Kontoinhaber.

In der Praxis ist das manchmal allerdings schwierig und es gibt Ausnahmen von dieser Regelung: Hat der Empfänger das Geld beispielsweise in gutem Glauben angenommen und es bereits ausgegeben, bevor er von der Fehlüberweisung erfahren hat, stehen Ihre Chancen nicht so gut: In diesem Fall kann die Rückforderung des Geldes schwieriger sein und es können weitere rechtliche Schritte erforderlich sein.

So hilft Ihnen ein KLUGO Partner-Anwalt weiter

Ein KLUGO Partner-Anwalt und Rechtsexperte ist Ihnen in einem solchen Fall gern behilflich. Kontaktieren Sie uns jetzt und vereinbaren einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch, bei dem Sie Ihren persönlichen Fall vorstellen und eine erste Einschätzung der rechtlichen Situation erhalten können.

Meist kann ein Anwalt Ihnen helfen, Ihr Geld auf dem Zivilrechtsweg zurückzuholen: Weigert sich der Fehlempfänger, das Geld zurückzuüberweisen, haben Sie einen Anspruch darauf, die Identität der Person zu erfahren und können dann einen Rückerstattungsanspruch geltend machen. Auch ein Anwalt für Vertragsrecht kann Sie gegebenenfalls unterstützen.

Was versteht man unter der Mitwirkungsrolle der Bank?

Die Mitwirkungsrolle Ihrer Bank kann verschiedenen aussehen:

  1. Widerrufen Sie die Überweisung so rechtzeitig, dass noch keine Buchung erfolgt ist, muss Ihre Bank die Überweisung stoppen. Tut sie dies nicht, haben Sie Ihrer Bank gegenüber einen Anspruch auf Erstattung.
  2. Ist die Buchung bereits vollzogen, erlischt Ihr Erstattungsanspruch. Ihre Bank ist trotzdem verpflichtet, Ihnen bei der Rückbuchung behilflich zu sein: Sie muss die Empfängerbank kontaktieren und eine Rücküberweisung anfragen.
  3. Bei einer Lastschrift können Sie die Lastschrift gem. § 675x Absatz 4 BGB selbst zurückholen. Beachten Sie aber, dass dieser Erstattungsanspruch gegenüber Ihrem Kreditinstitut nur im Zeitraum von 8 Wochen möglich ist und eventuell Gebühren anfallen.

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Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.