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Rücktritt vom Immobilienkaufvertrag: Wann ist er möglich?

Von einem Eigenheim träumen viele Menschen. Ist der Vertrag erst einmal unterschrieben, ist die Rückabwicklung eines Immobilienkaufvertrages nicht mehr ohne weiteres möglich. Doch es gibt Ausnahmen: Unter bestimmten Umständen können Käufer und Verkäufer auch noch nach der notariellen Beglaubigung vom vertraglichen oder gesetzlichen Rücktrittsrecht Gebrauch machen und eine Rückabwicklung des Immobilienkaufvertrags erreichen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Verkäufer und Käufer können nur unter bestimmten Umständen von einem Immobilienkaufvertrag zurücktreten.
  • Ist kein individuelles vertragliches Rücktrittsrecht im Kaufvertrag vereinbart, greifen die gesetzlichen Regelungen.
  • Das gesetzliche Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag sieht vor, dass für die Rückabwicklung eines Immobilienkaufvertrags erhebliche Mängel an der Immobilie oder eine arglistige Täuschung vorliegen müssen.
  • Käufer haben den Kaufpreis auch dann zu tragen, wenn die Bank ihre Finanzierungszusage plötzlich zurückzieht.
  • Ein KLUGO Partner-Anwalt und Rechtsexperte ist der richtige Ansprechpartner für Sie, wenn es um das Thema Rückabwicklung eines Immobilienvertrags geht.

Was ist der Unterschied zwischen dem vertraglichen und dem gesetzlichen Rücktrittsrecht beim Kaufvertrag?

Man unterscheidet zwischen dem vertraglichen und dem gesetzlichen Rücktrittsrecht. Wenn im Immobilienkaufvertrag ein individuell ausgestaltetes Rücktrittsrecht vereinbart wurde, kann der Käufer in dessen Rahmen von den Möglichkeiten der Rückabwicklung des Immobilienkaufvertrages Gebrauch machen.

Andernfalls gelten die gesetzlichen Bestimmungen für den Rücktritt vom Immobilienkaufvertrag. Diese Regelungen sehen vor, dass Käufer den Kauf nur rückgängig machen darf, wenn sogenannte erhebliche Mängel vorliegen. Ist die Immobilie also beispielsweise noch mit nicht übertragbaren Schulden belastet oder fallen dem Käufer nach der Vertragsunterzeichnung Mängel an der Immobilie auf, die der Verkäufer verschwiegen hat, darf er vom Vertrag zurücktreten. Zu beachten ist, dass der Käufer hier in der Beweispflicht ist.

Das Rücktrittsrecht ist vom Widerrufsrecht abzugrenzen, unabhängig von einem Mangel gilt und es einem Verbraucher ermöglicht, einen Vertrag ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen.

Wie funktioniert die Rückabwicklung beim Immobilienkaufvertrag?

  1. Der Käufer, der die Rückabwicklung eines Immobilienkaufvertrags wünscht, muss dem anderen Vertragspartner eine Frist setzen.
  2. Dieser hat dann im Rahmen der Frist Zeit, den Rücktrittsgrund (beispielsweise Mängel an der Immobilie) zu beheben.
  3. Nach Verstreichen der Frist darf der Käufer sein Rücktrittsrecht dann in Anspruch nehmen.

Auch Verkäufer können vom Kaufvertrag zurücktreten, beispielsweise, wenn der Käufer in Zahlungsverzug gerät. Eventuell entstehende Schadenersatzansprüche (auf beiden Seiten) werden auf Grundlage des § 249 BGB berechnet. Ein Anwalt für Vertragsrecht kann Ihnen bei Fragen und Problemen jederzeit zur Seite stehen.

Keine sichere Finanzierungszusage von der Bank – was nun?

Es kann vorkommen, dass eine Bank ihre Finanzierungszusage zurückzieht und der Käufer dann im Regen steht. Eine Handhabe hat der Käufer hier nicht, denn eine Finanzierungszusage seitens der Bank ist noch kein Vertrag. Demzufolge hat die Bank das Recht, ihre Finanzierungszusage zu widerrufen. Um solche Szenarien zu vermeiden, sollen Antragssteller das Kleingedruckte gut lesen, um nicht in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten. Der Kaufpreis für die Immobilie muss nämlich trotzdem beglichen werden.

Alternativen zum Rücktritt vom Immobilienkaufvertrag

Es gibt zwei alternative Möglichkeiten zum Rücktritt von einem Immobilienkaufvertrag. Zum einen kann der Käufer auf eine Minderung des Kaufpreises bestehen, wenn er Mängel an der Immobilie nachweisen kann, dass ihm Mängel vor der Vertragsunterzeichnung verschwiegen wurden. Zum anderen ist es möglich, den Kaufvertrag anzufechten, wenn eine arglistige Täuschung beim Kauf einer Immobilie vorliegt.

So hilft Ihnen ein KLUGO-Partneranwalt weiter

Wenn Sie als Käufer oder Verkäufer vom Immobilienkaufvertrag zurücktreten möchten, sollte diese Entscheidung gut überlegt sein. Nicht immer ist eine Rückabwicklung problemlos möglich und unter Umständen entstehen hohe Schadenersatzansprüche.

Nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf, um eine telefonische Erstberatung bei einem der Partner-Anwälte und Rechtsexperten von KLUGO in Anspruch zu nehmen. Die Fachanwälte können Ihnen nicht nur Fragen zum gesetzlichen und vertraglichen Rücktrittsrecht beim Kaufvertrag beantworten, sondern auch gemeinsam mit Ihnen eine gewünschte Rückabwicklung eines Immobilienkaufvertrags in die Wege leiten.

Sie haben eine Rechtsfrage?

Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.

Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.